Ferninspektion
Zum Jahresbeginn 2019 wurde die DIN 14676 angepasst und im Wesentlichen um die Ferninspektion erweitert. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort neben den bekannten Stand-Alone Rauchwarnmeldern mit einer jährlichen Prüfung, auch Geräte verwendet werden dürfen, welche aus der Ferne gewartet werden können. Im Detail unterscheidet die DIN drei Varianten: die Wartungs-Varianten A, B, und C. Hier aufgeführt die wesentlichen Unterschiede:

 

Variante A:
Entspricht der bekannten jährlichen Prüfung vor Ort durch eine Fachkraft.
Variante B:
Wesentliche Elemente der Vor-Ort-Prüfung werden auf dem Funkwege abgefragt. Kontrolle auf Öffnung des Raucheintritts, sowie die Prüfung der Funktion des Warnsignals müssen alle 30 Monate vor Ort geprüft werden.
Variante C:
Alle Vorgaben aus der DIN werden per Funk abgefragt. Eine Vor-Ort-Prüfung muss nicht erfolgen.

 

Die Ferninspektion erfolgt alle 12 Monate. Ein Austausch der Geräte aller Varianten, erfolgt nach Herstellerangaben, jedoch spätestens nach 10 Jahren + 6 Monaten.

Für Fragen rund um dass Thema Ferninspektion und Änderungen in der DIN 14676 stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.